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Aus: Ausgabe vom 20.03.2014, Seite 4 / Inland

Mindestlohn: Viele Ausnahmen geplant

Berlin. Beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sind Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose vorgesehen. Das teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch in Berlin mit, nachdem sie den Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben hatte. Demnach sind Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen. Dabei wäre selbst dieser Mindestlohn für sie nicht kostendeckend, wie die Passauer Neue Presse (Mittwochausgabe) berichtete. Etwa 740000 alleinstehende Hartz-IV-Bezieher (41 Prozent) bräuchten dann selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung aufstockende Grundsicherungsleistungen, weil ihre Wohnkosten mehr als 345 Euro monatlich betragen. Die Zeitung beruft sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. (dpa/jW)

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