Aus: Ausgabe vom 28.03.2014, Seite 5 / Inland
NPD-Stellungnahme zu Verbotsantrag
Karlsruhe. Für das NPD-Verbotsverfahren liegt dem Bundesverfassungsgericht jetzt die Stellungnahme der Neonazipartei vor. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Donnerstag den Eingang der Schriftsätze. Die NPD hat nach eigenen Angaben die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die V-Mann-Problematik bestehe weiter, hieß es in einer NPD-Mitteilung vom Donnerstag. Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, dies jedoch nicht offenlegte. Das Problem ist nach Angaben der Länder ausgeräumt. Die Innenminister hatten versichert, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen. In der Mitteilung der NPD hieß es, die Partei wolle den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden als Zeugen vorladen lassen. Sie will mit seiner Befragung beweisen, daß ihre Funktionäre abgehört werden. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember eingereicht. (dpa/jW)
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