Aus: Ausgabe vom 28.03.2014, Seite 4 / Inland
Rechtskräftig: Urteil gegen Neonazi
Oldenburg. Der Sänger des »Döner Killer«-Songs muß 1000 Euro Strafe zahlen, nachdem seine Revision gegen das Urteil der Vorinstanz abgelehnt worden ist. Der Musiker aus dem Emsland war wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Urteil gegen den Sänger und Texter der Neonaziband »Gigi und die braunen Stadtmusikanten« sei nun rechtskräftig, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg am Donnerstag mit. Die Band hatte besonders durch das Lied »Döner-Killer« auf der CD »Adolf Hitler lebt!« im Zusammenhang mit der Ende 2011 bekanntgewordenen NSU-Mordserie Aufsehen erregt.
Anders als zuvor das Amtsgericht Meppen sahen die Richter des Landgerichts Osnabrück im vergangenen Juni aber nur in dem antisemitischen Lied »Geschwür am After« den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der 1. Strafsenat des OLG bestätigte nun diese Entscheidung. Das Meppener Gericht hatte den Neonazi 2012 in erster Instanz noch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 600 Euro an eine Straffälligenhilfe verurteilt, weil er in »Döner Killer« die Opfer der NSU-Mordserie verhöhnt habe. (dpa/jW)
Anders als zuvor das Amtsgericht Meppen sahen die Richter des Landgerichts Osnabrück im vergangenen Juni aber nur in dem antisemitischen Lied »Geschwür am After« den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der 1. Strafsenat des OLG bestätigte nun diese Entscheidung. Das Meppener Gericht hatte den Neonazi 2012 in erster Instanz noch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 600 Euro an eine Straffälligenhilfe verurteilt, weil er in »Döner Killer« die Opfer der NSU-Mordserie verhöhnt habe. (dpa/jW)
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