Leserbriefe
Beschwerde einlegen
Zu jW vom 24./25. Februar: »Gene für den Staatsanwalt«
Auch bei uns in der Provinz werden reihenweise Leute zum DNA-Spucken vorgeladen. Frist zwischen Ladungserhalt und Termin: fünf Tage. Als Grundlage dient ein angeblicher Beschluß des Amtsgerichts, von dem der Betreffende vor 15 Jahren verurteilt wurde. Dieser Beschluß lag der Polizei, aber nicht dem Vorgeladenen vor. Daher erhob dessen Rechtsanwalt Beschwerde und Einspruch. Bis heute - nach mehreren Wochen - kein...
Artikel-Länge: 3621 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.