»Die Polizei ist übermäßig hart vorgegangen«
Demonstrant wegen »Schutzbewaffnung« angeklagt, weil Baseballkappe Knüppelschläge abgemildert hätte. Gespräch mit Markus Künzel
Gitta DüperthalMarkus Künzel ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
An diesem Mittwoch muß sich ein Teilnehmer bei der bankenkritischen »Blockupy«-Demonstration am 1. Juni 2013 wegen »Schutzbewaffnung« vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Macht sich tatsächlich strafbar, wer sich von der Polizei nicht verprügeln oder mit Pfefferspray besprühen lassen mag, und zu seinem Schutz Alltagsgegenstände mit sich führt?
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