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10.04.2014 / Inland / Seite 1

Streiks dürfen weiterhin wehtun

Verfassungsgericht bestätigt Erlaubnis für gewerkschaftliche »Flashmob«-Aktionen

Gewerkschaftlich organisierte »Flashmob«-Aktionen während eines Streiks sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit diesem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche blitzartigen Massenaufläufe während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Unternehmerverbandes gegen das Urte...

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