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Aus: Ausgabe vom 05.05.2014, Seite 2 / Inland

Edathy legt Beschwerde in Karlsruhe ein

Hannover. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hat laut Informationen des Magazins Spiegel vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Räume vom Februar eingelegt. Sie seien verfassungswidrig gewesen, weil die Ermittler damals »zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen« hätten, sagte Edathys Anwalt Christian Noll. Zu neuen Vorwürfen gegen ihn wollte sich Edathy nicht äußern. Medien berichteten, daß der Politiker sich über seinen Bundestags-Laptop auch strafbares kinderpornographisches Material beschafft habe. Das stehe im Abschlußbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen.(dpa/jW)