Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.05.2014, Seite 5 / Inland

Antimilitaristisches Gebell bestraft

München. Ein politisch aktiver Hund hat seinem Besitzer ein Bußgeld eingebrockt. Das Amtsgericht München bewertete den Fall am Dienstag als vorsätzliche Ruhestörung. Der Pinschermischling hatte im November ein Militärgedenken für im Krieg getötete Soldaten etwa 30 Minuten lang mit seinem Gebell gestört – und auch bei der Nationalhymne nicht aufgehört. Die Stadt verhängte ein Bußgeld von 100 Euro gegen den Hundebesitzer. Der Gewerkschafter zog dagegen vor Gericht, unterlag nun aber.

(dpa/jW)