Aus: Ausgabe vom 08.05.2014, Seite 4 / Inland
Ulvi K. kann mit Freispruch rechnen
Bayreuth. Im Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Peggy hat das Landgericht Bayreuth die Beweisaufnahme vorzeitig beendet. Der geistig behinderte Ulvi K. darf auf einen Freispruch hoffen. Das Urteil soll am 14. Mai bekanntgegeben werden. »Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden«, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein am Mittwoch. Zudem gebe es mittlerweile drei weitere Tatverdächtige. Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 nicht nach Hause gekommen, eine Leiche wurde nie gefunden. Als ihr Mörder wurde im April 2004 in einem Indizienprozeß Ulvi K. verurteilt. (dpa/jW)
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