Aus: Ausgabe vom 14.05.2014, Seite 4 / Inland
BGH für mehr Verbraucherschutz
Karlsruhe. Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Darlehensverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Zahlreiche Vorinstanzen hatten bereits zugunsten der Verbraucher entschieden. Der BGH macht diese Entscheidungen nun allgemeingültig.
(dpa/jW)
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