Aus: Ausgabe vom 15.05.2014, Seite 4 / Inland
Peggy-Prozeß: Ulvi K. freigesprochen
Bayreuth. Der geistig Behinderte Ulvi K. ist im erneuten Mordprozeß um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy freigesprochen worden. Das Landgericht Bayreuth hob am Mittwoch die frühere Verurteilung des 36jährigen wegen Mordes an dem Mädchen auf. Die Kammer folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermißt. Zwei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, daß der Gastwirtssohn die neun Jahre alte Schülerin tötete, um einen sexuellen Mißbrauch zu vertuschen. Eine Leiche wurde allerdings nie gefunden. Der Vorsitzende Richter beendete die Beweisaufnahme im neuen Prozeß vorzeitig. Seine Begründung: »Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden.« K.s Verteidiger Michael Euler will nun dafür kämpfen, daß Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist. (dpa/jW)
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