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Aus: Ausgabe vom 22.05.2014, Seite 6 / Ausland

Gericht verbietet AKW-Betrieb

Tokio. Ein japanisches Gericht hat die Wiederinbetriebnahme eines nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerks untersagt. Die Reaktoren 3 und 4 des westlich der Hauptstadt Tokio gelegenen AKW Ohi dürften nicht wieder angefahren werden, entschied das Gericht in der Präfektur Fukui am Mittwoch nach Angaben des Betreibers Kansai Electric Power. Das Unternehmen kündigte Berufung an. Nach der Atomkatastrophe im März 2011 waren zunächst alle Kernkraftwerke abgeschaltet worden, um sie auf ihre Sicherheit zu prüfen.

(Reuters/jW)

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