Aus: Ausgabe vom 24.05.2014, Seite 16 / Aktion
Ohne Abo geht’s nicht
Gerade vom Gebrauchswert her weist die gedruckte Version viele Vorteile auf: Der Inhalt ist schneller und systematischer erfaßbar als im Internet. Die bewußte Begrenzung auf 16 Seiten (in der Wochenendausgabe 24) zwingt zur Konzentration auf das Wesentliche. Der von Zeitmangel und Informationsflut geplagte Leser weiß das zu schätzen. Er liest die Zeitung dann auch anders, gründlicher, und das nicht nur, weil es gut ist, den bildschirmstrapazierten Augen mal etwas Erholung bieten zu können. Mit zur Badewiese nehmen, aufheben oder weitergeben, erfordert keinen weiteren Aufwand. Laut unserer letzten Leserinnenumfrage ist übrigens die Zufriedenheit all jener am größten, die ihr Print- mit einem Onlineabo kombiniert haben. Archivnutzung und weitere Zusatzangebote stehen dann uneingeschränkt zur Verfügung.
jW-Abonnenten haben übrigens die freie Wahl der Preisgruppe. Jeder entscheidet selbst, was ihm wirtschaftlich möglich ist. Auch ein Sozialabo erfordert keinerlei Nachweise. Es spricht für unsere Leserinnen und Leser, daß sie es sich dabei nicht leicht machen. Mancher fürchtet sogar, mit einem Sozialabo würde die junge Welt ökonomisch geschädigt. Deshalb würde man lieber warten, bis ein Normalabo finanzierbar wäre. Andere wiederum schließen kein Abo ab, weil sie meinen, Kioskkauf wäre für uns ertragreicher. Dem läßt sich Einiges entgegnen. Zum einen wird auch das Sozialabo so kalkuliert, daß die unmittelbar entstehenden Kosten gedeckt sind. Außerdem geht ein erheblicher Teil der Leserschaft sehr verantwortungsvoll mit den Einstufungen um und rückt bei Möglichkeit in eine höhere Preisgruppe auf. Schließlich ist zu beachten, daß am Kiosk die Zeitung zwar teurer ist als im Abo, von den Einnahmen aber Kioskbetreiber, Grossisten und Nationalvertrieb bezahlt werden müssen. Dadurch ist der uns verbleibende Erlös pro Ausgabe beim Kioskkauf geringer als bei einem Vollabonnement. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Aktionsbüro (Tel. 030/53635550) gern zur Verfügung. Sie können sich aber – so noch nicht geschehen – auch gleich ein eigenes Bild von den Vorteilen eines Abos machen, indem Sie den nebenstehenden Coupon ausfüllen, ausschneiden und uns zusenden! Viel Spaß beim Lesen!
Verlag und Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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vom 24.05.2014