Aus: Ausgabe vom 28.05.2014, Seite 4 / Inland
Krankenkasse darf Medizin bestimmen
Berlin. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Apothekern die Vergütung streichen, wenn sie Patienten nicht eine billigere Alternative zu einem verordneten Medikament ausgehändigt haben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Dienstag eine Beschwerde von zwei Apothekern gegen die Regelung ab. Diese habe keine Aussicht auf Erfolg, entschieden die Richter.
In der Regel handelt es sich beim Alternativprodukt um Präparate von Firmen, mit denen die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag ausgehandelt hat. (Reuters/jW)
In der Regel handelt es sich beim Alternativprodukt um Präparate von Firmen, mit denen die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag ausgehandelt hat. (Reuters/jW)
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