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31.05.2014 / Inland / Seite 4

Gericht begrenzt Revier der Bundespolizei

Klage gegen Personenkontrolle erfolgreich: »Bahnanlage« ist nicht gleich »Bahnanlage«

Sven Eichstädt
Die Bundespolizei darf nicht in allen Fällen auf Plätzen vor Bahnhöfen Personen kontrollieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden (Aktenzeichen: ­BVerwG 6 C 4.13). Grund für diese neue Rechts­praxis für die Bundespolizisten ist eine Präzisierung des Begriffs »Bahnanlage« durch den sechsten Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts. »Bahnhofsvorplätze können Bahnanlagen sein, sind es aber nicht in jedem Fall«, erläuterte de...

Artikel-Länge: 3414 Zeichen

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