Aus: Ausgabe vom 02.06.2014, Seite 5 / Inland
LfV schützt V-Mann vor Bundesanwälten
Karlsruhe. Bei ihren Ermittlungen zur neonazistischen Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) muß die Bundesanwaltschaft laut einem Bericht des Magazins Spiegel auf einen wichtigen Zeugen verzichten. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weigert sich demnach, die Identität eines Zuträgers preiszugeben, der der Behörde kurz vor dem Tod des V-Mannes Thomas Richter alias »Corelli« eine CD mit rechtsextremistischer Propaganda übergeben haben soll. Das LfV schickte eine »Sperrerklärung« nach Karlsruhe.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte dazu am Sonntag, die Behörde versuche, die Vorgänge rund um die CD abzuklären. Auf ihr sollen bereits fünf Jahre vor dem Auffliegen des NSU dessen Name dokumentiert sein. Der CD-Titel lautet: »NSU/NSDAP«. Der Zuträger könnte die Frage beantworten, ob Richter einen engeren Bezug zur Terrorzelle um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatte als bislang bekannt. (dpa/jW)
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte dazu am Sonntag, die Behörde versuche, die Vorgänge rund um die CD abzuklären. Auf ihr sollen bereits fünf Jahre vor dem Auffliegen des NSU dessen Name dokumentiert sein. Der CD-Titel lautet: »NSU/NSDAP«. Der Zuträger könnte die Frage beantworten, ob Richter einen engeren Bezug zur Terrorzelle um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatte als bislang bekannt. (dpa/jW)
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