Aus: Ausgabe vom 19.06.2014, Seite 2 / Inland
Ramelow besteht auf Kostenübernahme
Dresden. Das Landgericht Dresden hat die Entscheidung aufgehoben, das Strafverfahren gegen Bodo Ramelow, Vorsitzender der Thüringer Linksfraktion, einzustellen. Dies berichtete die Thüringer Allgemeine Zeitung am Mittwoch auf ihrer Internetseite. Ramelows Anwalt habe zur Bedingung gemacht, daß die Justizkasse dessen Kosten übernimmt, wenn das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei Anti-Neonazi-Protesten in Dresden 2010 eingestellt werde. Das Amtsgericht war dem nicht gefolgt, hatte das Verfahren aber dennoch wegen Geringfügigkeit eingestellt. »Es geht mir nicht ums Geld, es geht um Gerechtigkeit«, sagte Ramelow. Das Amtsgericht müsse nun entscheiden, ob es das Verfahren bei voller Kostenübernahme einstelle oder neu eröffne. (jW)
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