Aus: Ausgabe vom 04.07.2014, Seite 2 / Inland
Kleiner Nachschlag für Redakteure
Karlsruhe. Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, daß Nutzer mit den Geräten Kopien ihrer Bücher und Artikel anfertigen können.
Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien in der Regel kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte daher vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. Durch die Grundsatzentscheidung der Richter werden Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten nachträglich Tantiemen erhalten. (dpa/jW)
Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien in der Regel kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte daher vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. Durch die Grundsatzentscheidung der Richter werden Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten nachträglich Tantiemen erhalten. (dpa/jW)
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