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09.07.2014 / Ratgeber / Seite 14

Falschinfos und das Recht auf Anonymität

Werden im Internet anonym die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt, gibt es keine gesetzliche Grundlage, nach der man die Herausgabe der Daten desjenigen durchsetzen kann, der etwa falsche Behauptungen über eine Person in Umlauf bringt. Am Dienstag vor einer Woche wurde das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlicht.

»BGH: Kein Auskunftsanspruch bei Pöbeleien im Internet«, so überschrieb die Nachrichtenagentur dpa ihre Zusammenfassung...

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