Roma locuta, causa finita?
Eine Nachbetrachtung zu den Urteilen von Strasbourg
Gregor SchirmerStrasbourg hat gesprochen, der Fall ist erledigt. Oder? Das eine Urteil gegen die drei »Großen« erging einstimmig, das andere gegen einen »Kleinen« mit 14 zu 3 Stimmen. Weder die einen noch den anderen ließ man laufen. Nach dem Diktum des Gerichtshofes hat Deutschland durch die Verurteilung der vier Beschwerdeführer das Rückwirkungsverbot des Artikels 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt. Dieses Verbot lautet: »Niemand kann wegen einer H...
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