Aus: Ausgabe vom 12.07.2014, Seite 6 / Ausland
Bolivien: ILO prüft Kinderarbeit
Genf. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat eine Überprüfung der gesetzlichen Neuregelung in Bolivien angekündigt, durch die Kinderarbeit unter bestimmten Voraussetzungen schon ab zehn Jahren erlaubt wird. Es gebe Bedenken, daß damit gegen die Standards des auch von Bolivien ratifizierten ILO-Abkommens verstoßen werde, sagte ein Sprecher der UN-Organisation am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Die ILO-Konvention sieht ein generelles Mindestalter von 15 Jahren für Kinderarbeit vor, für Entwicklungsländer gilt eine Sonderregelung, die die Untergrenze bei 14 Jahren setzt.
Das bolivianische Parlament hatte vergangene Woche einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das Ausnahmen vom offiziellen Mindestarbeitsalter von 14 Jahren erlaubt. Sind die Freiwilligkeit des Kindes sowie die Zustimmung der Eltern und eines Ombudsmannes gegeben, dürfen Kinder schon ab zehn Jahren Geld verdienen und Zwölfjährige auch angestellt werden. Die vorherige Regelung stand in der Kritik, weil vielen Kindern wegen der weitverbreiteten Armut kaum eine andere Wahl bleibt, als früh zum Familieneinkommen beizutragen. (AFP/jW)
Das bolivianische Parlament hatte vergangene Woche einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das Ausnahmen vom offiziellen Mindestarbeitsalter von 14 Jahren erlaubt. Sind die Freiwilligkeit des Kindes sowie die Zustimmung der Eltern und eines Ombudsmannes gegeben, dürfen Kinder schon ab zehn Jahren Geld verdienen und Zwölfjährige auch angestellt werden. Die vorherige Regelung stand in der Kritik, weil vielen Kindern wegen der weitverbreiteten Armut kaum eine andere Wahl bleibt, als früh zum Familieneinkommen beizutragen. (AFP/jW)
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