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Aus: Ausgabe vom 22.07.2014, Seite 2 / Inland

Koblenz: Haftstrafe im Spionageprozeß

Koblenz. Im Koblenzer Spionageprozeß ist ein Mann aus Indien wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Ranjit S. habe Informationen über in Deutschland lebende Inder und indischstämmige Deutsche beschafft und an einen Mitarbeiter des indischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main weitergegeben, zeigte sich der Senat des Oberlandesgerichts am Montag überzeugt. Dem 45jährigen sei bewußt gewesen, daß sein Kontaktmann für einen Geheimdienst arbeite. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Bundesanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate Haft gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. (dpa/jW)

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