Aus: Ausgabe vom 23.07.2014, Seite 5 / Inland
Gericht verhandelt über NPD-Klage
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird Ministern womöglich weniger Spielraum bei Werturteilen über politische Parteien zubilligen als jüngst dem Bundespräsidenten. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nannte es am Dienstag in der Verhandlung über eine Klage der neofaschistischen NPD fraglich, ob Regierungsmitglieder ebenso »weite Freiräume« hätten wie das Staatsoberhaupt. Ein Minister habe einen großen Apparat und mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Bundespräsident könne nur auf die Macht des Wortes setzen. Das oberste Gericht hatte im Juni entschieden, daß der Bundespräsident NPD-Anhänger als »Spinner« bezeichnen darf.
Die NPD hat gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) geklagt, die in einem Interview mit Blick auf die Thüringer Landtagswahl gesagt hatte: »Ziel Nummer eins muß sein, daß die NPD nicht in den Landtag kommt.« Die NPD wirft ihr vor, sie habe in den Wahlkampf eingegriffen und so ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt. (Reuters/jW)
Die NPD hat gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) geklagt, die in einem Interview mit Blick auf die Thüringer Landtagswahl gesagt hatte: »Ziel Nummer eins muß sein, daß die NPD nicht in den Landtag kommt.« Die NPD wirft ihr vor, sie habe in den Wahlkampf eingegriffen und so ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt. (Reuters/jW)
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