Aus: Ausgabe vom 26.07.2014, Seite 5 / Inland
Abschiebehaft erneut von BGH beanstandet
Karlsruhe. Abschiebehäftlinge dürfen nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Das gilt auch, wenn es sich um ein getrenntes Gebäude handelt, wie am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Er verwarf damit die derzeitige Abschiebepraxis in Nordrhein-Westfalen. Am 17. Juli hatte schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerügt, daß in Deutschland mehrere Bundesländer bislang keine speziellen Einrichtungen für Abschiebehäftlinge haben. (AFP/jW)
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