Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 30.07.2014, Seite 3 / Schwerpunkt

Arbeiter- und Verbraucherrechte achten

Auszüge einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die fordern, die TTIP-Verhandlungen in eine andere Richtung zu lenken.

Die Handelsgespräche sollten für die Durchsetzung besserer Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden. (…) Es besteht unverändert die Sorge, daß Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards unter die Räder geraten. Denn die Verhandlungen zielen offenbar nach wie vor einseitig auf Marktliberalisierung, Deregulierung und eine Ausweitung von Investorenrechten. »Wir müssen verhindern, daß TTIP den Wettbewerbsdruck auf Kosten der Beschäftigten oder des Umwelt- und Verbraucherschutzes erhöht. Anstatt Regeln abzubauen, müssen die USA und die EU gemeinsam höhere Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz und bei Arbeitnehmerrechten schaffen«, sagt Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). (…)

Derzeit gibt es zum Teil unterschiedliche Standards zwischen USA und EU. Ein Beispiel: Von den insgesamt acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit festlegen, haben die USA nur zwei ratifiziert. Immer wieder wird über eine Behinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten in den USA berichtet. »In einem EU-USA-Freihandelsabkommen müßte mindestens festgeschrieben werden, wie die Umsetzung und Einhaltung der grundlegenden ILO-Arbeitsnormen garantiert werden kann«, fordert Körzell. Ähnlich äußerte sich auch die Bundesregierung.

Aus Sicht von DGB und vzbv dürfen Arbeits- und Sozialstandards nicht als »Handelshemmnisse« bewertet werden. Solche Schutzrechte sind im Sinne des Gemeinwohls erlassen und dürfen durch TTIP nicht unter Druck geraten. Das muß auch für Verbraucher- und Umweltstandards gelten. Zumal auch in diesen Bereichen die Vorstellungen zwischen der EU und den USA im Hinblick auf Schutzbedarf, Schutzniveau und bevorzugte Instrumente voneinander abweichen. Vor allem in den Bereichen Agrar, Lebensmittel, Chemikalien und Kosmetika gelten unterschiedliche Regeln: Während in den USA die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Produkten häufig niedriger sind und eine Markteinführung schnell möglich ist, müssen Hersteller in Europa bereits vorher die Unbedenklichkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und nachweisen. Das ist der Kern des in Europa geltenden Vorsorgeprinzips. DGB und vzbv fordern, am Vorsorgeprinzip nicht zu rütteln und es zum Maßstab für die transatlantischen Beziehungen zu machen. (jW)

Ähnliche:

  • Würden Sie diesen Männern einen Apfel abkaufen...
    30.07.2014

    Bürokraten gegen Bürger

    Geheim verhandeltes Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA könnte durch starken Protest verhindert werden. Einmal beschlossen wäre es kaum zu ändern
  • Protestaktion bei einer Europawahlveranstaltung der CDU mit Kanz...
    08.07.2014

    Dem Markt verpflichtet

    Bundesregierung hält trotz Spionageaffäre an Verhandlungen mit den USA über TTIP fest. Konzerne drängen auf Absenkung von Schutzstandards
  • 08.07.2014

    »Angriff auf demokratisches Grundsystem«

    Linke im Bundestag lehnt Freihandelsabkommen ab: Das »Chlorhühnchen« kommt erst einmal nicht, dennoch sind Verschlechterungen bei Verbraucherrechten zu befürchten. Ein Gespräch mit Jana Muschalik

Regio:

Mehr aus: Schwerpunkt