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Aus: Ausgabe vom 05.08.2014, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Fleischindustrie unter Mindestlohn

Hannover. Parallel zu einem Branchenmindestlohn hat sich die Fleischwirtschaft in Deutschland auf einen Verhaltenskodex zum Umgang mit Beschäftigten geeinigt. Die Vereinbarung richte sich vor allem »an deutsche Unternehmen, die Verträge mit Dienstleistern haben«, sagte am Donnerstag in Hannover der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Ernährungswirtschaft (VDEW), Michael Andritzky. Die unterzeichnenden Betriebe verpflichten sich demnach dazu, auch im Ausland nur mit Dienstleistern zusammenzuarbeiten, die etwa bei Unterbringung und Transport ihrer Mitarbeiter vorgegebene Mindeststandards einhalten. Allerdings ist der Kodex zahnlos, denn Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, daß sich ein Betrieb nicht daran hält, obwohl er ihn unterzeichnet hat, seien bisher nicht vorgesehen.

Am Mittwoch hatte das Kabinett den Weg frei gemacht für einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn in der Branche. Erstmals wird es ab August eine Untergrenze bei der Bezahlung in der Fleischwirtschaft geben. Dann erhalten die Beschäftigten mindestens 7,75 Euro pro Stunde. Ab Dezember erhöht sich der Satz auf acht Euro. Im Oktober 2015 steigt er auf 8,60 Euro und im Dezember 2016 schließlich auf 8,75 Euro. Dadurch kann die Fleisch­industrie noch zehn Monate den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro umgehen, der sonst ab Januar fällig gewesen wäre.


(AFP/jW)

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