Aus: Ausgabe vom 08.08.2014, Seite 15 / Feminismus
Kompromiß für freie Hebammen
Berlin. Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Hebammen mit den Krankenkassen auf einen finanziellen Ausgleich für ihre gestiegenen Haftpflichtprämien geeinigt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) teilte am Dienstag mit, er habe das Angebot der Krankenkassen angenommen.
Wegen stark gestiegener Beitragssätze bei der Haftpflichtversicherung konnten die zuletzt noch rund 3000 freiberuflichen Hebammen in der Bundesrepublik kaum noch von ihrer Arbeit leben. Der DHV teilte mit, man sehe keine Alternative zur Annahme des Angebotes. Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren werde nicht beantragt, weil es die Ausgleichszahlungen für Geburtshelferinnen um mehrere Monate verzögern und deren finanzielle Lage weiter verschärfen würde. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hatte das Angebot des Spitzenverbandes der Kassen (GKV) bereits in der vergangenen Woche angenommen.
Laut DHV gibt es nun im Vergleich zum ursprünglichen Angebot des GKV immerhin einen Zuschlag auf die Gesamtvergütung sowie Verbesserungen für die sogenannten Beleghebammen, die in Kliniken und Geburtshäusern zum Einsatz kommen. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und soll dann von einem »Sicherstellungszuschlag« abgelöst werden. Die Haftpflichttarife für die Geburtshilfe hatten sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Zuletzt war die Jahresprämie auf mehr als 5000 Euro gestiegen.
Der gefundene Kompromiß ist nach Einschätzung des DHV lediglich eine Zwischenlösung. Nötig sei »eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen«, betonte DHV-Präsidentin Martina Klenk. (dpa/jW)
Wegen stark gestiegener Beitragssätze bei der Haftpflichtversicherung konnten die zuletzt noch rund 3000 freiberuflichen Hebammen in der Bundesrepublik kaum noch von ihrer Arbeit leben. Der DHV teilte mit, man sehe keine Alternative zur Annahme des Angebotes. Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren werde nicht beantragt, weil es die Ausgleichszahlungen für Geburtshelferinnen um mehrere Monate verzögern und deren finanzielle Lage weiter verschärfen würde. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hatte das Angebot des Spitzenverbandes der Kassen (GKV) bereits in der vergangenen Woche angenommen.
Laut DHV gibt es nun im Vergleich zum ursprünglichen Angebot des GKV immerhin einen Zuschlag auf die Gesamtvergütung sowie Verbesserungen für die sogenannten Beleghebammen, die in Kliniken und Geburtshäusern zum Einsatz kommen. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und soll dann von einem »Sicherstellungszuschlag« abgelöst werden. Die Haftpflichttarife für die Geburtshilfe hatten sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Zuletzt war die Jahresprämie auf mehr als 5000 Euro gestiegen.
Der gefundene Kompromiß ist nach Einschätzung des DHV lediglich eine Zwischenlösung. Nötig sei »eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen«, betonte DHV-Präsidentin Martina Klenk. (dpa/jW)
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