Aus: Ausgabe vom 08.08.2014, Seite 3 / Schwerpunkt
Sanktionsregime: Schrittweiser Ausstieg
Neben vielen anderen Punkten sind bei den Verhandlungen zwischen Iran und der Sechsergruppe auch die Modalitäten umstritten, nach denen im Fall einer Einigung die westlichen Sanktionen außer Kraft gesetzt werden sollen.
Das am 24. November 2013 unterzeichnete Rahmenabkommen, der Joint Plan of Action, sieht lediglich die Aufhebung von »nuklearbezogenen« Strafmaßnahmen vor. Der Text vermeidet das eindeutige Adjektiv »alle« und sogar den direkten Artikel. Viele Sanktionen sind mit unterschiedlichen Vorwürfen begründet, darunter neben dem Atomstreit auch Menschenrechtsverletzungen und Unterstützung des internationalen Terrorismus. Nach westlichem Verständnis stehen im Fall einer Einigung mit Teheran nur diejenigen Sanktionen zur Disposition, die ausschließlich mit dem iranischen Atomprogramm begründet sind. Nach dem Verständnis der übergroßen Mehrheit des US-Kongresses beträfe das nur einen sehr kleinen Teil der Strafmaßnahmen. Senat und Abgeordnetenhaus haben bereits angekündigt, daß sie der Aufhebung der vom Kongreß beschlossenen Sanktionen die erforderliche Zustimmung verweigern würden.
Einige Sanktionen beruhen nur auf Anordnungen des Präsidenten, könnten also leicht außer Kraft gesetzt werden. Die vom Kongreß beschlossenen Maßnahmen enthalten in der Regel eine Klausel, die es dem Präsidenten erlaubt, die Bestimmungen nicht anzuwenden. Das muß er aber jeweils begründen und alle sechs Monate neu bestätigen. Die Sanktionen, für die das gilt, würden also voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht aufgehoben, sondern nur immer wieder befristet suspendiert. Die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Januar gültigen Moratorium bestätigen, daß unter solchen Voraussetzungen kein Klima für Geschäftsabschlüsse von mittlerer Dauer und erst recht nicht für langfristige Kooperationen und Investitionen entstehen kann.
Praktisch hundertprozentig sicher ist, daß eine Einigung im Atomstreit nicht zur schnellen Aufhebung aller Sanktionen führen wird. Die US-Regierung wird dem Iran voraussichtlich bestenfalls einen nicht voll verbindlichen Zeitplan für einen »schrittweisen« Ausstieg aus ihrem Sanktionssystem anbieten. Das hat die iranische Seite schon abgelehnt. Letztlich wird es aber vermutlich auf die Einzelheiten des Angebots ankommen.
(km)
Das am 24. November 2013 unterzeichnete Rahmenabkommen, der Joint Plan of Action, sieht lediglich die Aufhebung von »nuklearbezogenen« Strafmaßnahmen vor. Der Text vermeidet das eindeutige Adjektiv »alle« und sogar den direkten Artikel. Viele Sanktionen sind mit unterschiedlichen Vorwürfen begründet, darunter neben dem Atomstreit auch Menschenrechtsverletzungen und Unterstützung des internationalen Terrorismus. Nach westlichem Verständnis stehen im Fall einer Einigung mit Teheran nur diejenigen Sanktionen zur Disposition, die ausschließlich mit dem iranischen Atomprogramm begründet sind. Nach dem Verständnis der übergroßen Mehrheit des US-Kongresses beträfe das nur einen sehr kleinen Teil der Strafmaßnahmen. Senat und Abgeordnetenhaus haben bereits angekündigt, daß sie der Aufhebung der vom Kongreß beschlossenen Sanktionen die erforderliche Zustimmung verweigern würden.
Einige Sanktionen beruhen nur auf Anordnungen des Präsidenten, könnten also leicht außer Kraft gesetzt werden. Die vom Kongreß beschlossenen Maßnahmen enthalten in der Regel eine Klausel, die es dem Präsidenten erlaubt, die Bestimmungen nicht anzuwenden. Das muß er aber jeweils begründen und alle sechs Monate neu bestätigen. Die Sanktionen, für die das gilt, würden also voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht aufgehoben, sondern nur immer wieder befristet suspendiert. Die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Januar gültigen Moratorium bestätigen, daß unter solchen Voraussetzungen kein Klima für Geschäftsabschlüsse von mittlerer Dauer und erst recht nicht für langfristige Kooperationen und Investitionen entstehen kann.
Praktisch hundertprozentig sicher ist, daß eine Einigung im Atomstreit nicht zur schnellen Aufhebung aller Sanktionen führen wird. Die US-Regierung wird dem Iran voraussichtlich bestenfalls einen nicht voll verbindlichen Zeitplan für einen »schrittweisen« Ausstieg aus ihrem Sanktionssystem anbieten. Das hat die iranische Seite schon abgelehnt. Letztlich wird es aber vermutlich auf die Einzelheiten des Angebots ankommen.
(km)
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vom 08.08.2014