Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.08.2014, Seite 4 / Inland

BGH: Al-Motassadeq weiter in Haft

Karlsruhe. Der Helfer der Attentäter des 11. September 2001, Mounir Al-Motassadeq, wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine dagegen gerichtete Beschwerde Al-Motassadeqs abgewiesen. Die Richter halten ihn für eine vorzeitige Freilassung für zu gefährlich. Über den entsprechenden Beschluß berichtete zuerst Bild am Donnerstag. Al-Motassadeq war 2007 zu 15 Jahren Haft wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA verurteilt worden. Der BGH bestätigte damit das Hamburger Oberlandesgericht, das die vorzeitige Entlassung zuvor abgelehnt hatte. (dpa/jW)