Aus: Ausgabe vom 09.08.2014, Seite 4 / Inland
E-Mail-Auswertung grundgesetzwidrig
Berlin. Das automatische Durchsuchen von E-Mails nach illegalen Inhalten greift aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten in die Rechte der Nutzer ein. »Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar«, erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Von amerikanischen IT-Unternehmen wurde diese Woche bekannt, daß sie E-Mails und Fotos von Nutzern nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Microsoft entwickelte eine Software dazu, die unter anderem von Google, Facebook und Twitter eingesetzt wird.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Wir wollen eine Friedenserklärung verteilen«
vom 09.08.2014 -
Kein Geld mehr für Bürgerarbeit
vom 09.08.2014 -
»Keine Sau braucht die FDP!«
vom 09.08.2014 -
Peitsche und ein bißchen Zuckerbrot
vom 09.08.2014 -
BUND versus TTIP
vom 09.08.2014