Aus: Ausgabe vom 13.08.2014, Seite 1 / Inland
Bundesregierung will Sprachnachweise
Berlin. Die Bundesregierung will auch in Zukunft Sprachnachweise verlangen, wenn jemand zu seinem türkischen Ehepartner nach Deutschland zieht. Lediglich in Härtefällen soll der erforderliche Nachweis einfacher Deutschkenntnisse entfallen, wie Sprecher des Innen- und des Außenministeriums am Dienstag in Berlin mitteilten.
Wer als Ausländer seinem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muß seit 2007 vor der Einreise grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Der Europäische Gerichtshof hatte die bisherige Praxis im Juli für den Nachzug zu türkischen Bürgern in Deutschland jedoch gekippt. Die Richter argumentierten, die geltende Regelung verstoße gegen Vereinbarungen mit der Europäischen Union, wonach die Niederlassung für Türken in der EU nicht erschwert werden dürfe. (dpa/jW)
Wer als Ausländer seinem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muß seit 2007 vor der Einreise grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Der Europäische Gerichtshof hatte die bisherige Praxis im Juli für den Nachzug zu türkischen Bürgern in Deutschland jedoch gekippt. Die Richter argumentierten, die geltende Regelung verstoße gegen Vereinbarungen mit der Europäischen Union, wonach die Niederlassung für Türken in der EU nicht erschwert werden dürfe. (dpa/jW)
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