Aus: Ausgabe vom 15.08.2014, Seite 5 / Inland
Urteil: Mollath muß entschädigt werden
Regensburg. Freispruch für Gustl Mollath, aber nicht die von ihm gewünschte Rehabilitierung: Rund ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg ihn im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Allerdings befand es den jahrelang gegen seinen Willen Festgehaltenen am Donnerstag für schuldig, seine damalige Ehefrau mißhandelt zu haben. Mollath durfte aber im Ergebnis des Wiederaufnahmeverfahrens nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozeß, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und zwangspsychiatrisiert worden war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil keine Revision möglich.
Mollath habe zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie gesessen, erklärte das Gericht weiterhin. Es ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht sah zudem die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an.
(dpa/jW)
Mollath habe zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie gesessen, erklärte das Gericht weiterhin. Es ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht sah zudem die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an.
(dpa/jW)
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