Aus: Ausgabe vom 15.08.2014, Seite 2 / Inland
Urteil: Unbegrenzte Heimkosten unzulässig
Zweibrücken. Alten- und Pflegeheimbetreiber dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken Angehörige oder Betreuer nicht unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes haftbar machen. Erlaubt ist nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung maximal das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Mit ihrem Spruch gaben die Richter teilweise dem Verbraucherzentrale-Bundesverband recht, der gegen einen bundesweit agierenden Heimanbieter geklagt hatte. Das Unternehmen hatte versucht, Angehörigen über eine Anlage zum Heimvertrag eine Mithaftung für die Kosten aufzubürden. Eine solche Regelung müsse aber direkt im Vertrag verankert und in der Höhe begrenzt sein. (dpa/jW)
Mit ihrem Spruch gaben die Richter teilweise dem Verbraucherzentrale-Bundesverband recht, der gegen einen bundesweit agierenden Heimanbieter geklagt hatte. Das Unternehmen hatte versucht, Angehörigen über eine Anlage zum Heimvertrag eine Mithaftung für die Kosten aufzubürden. Eine solche Regelung müsse aber direkt im Vertrag verankert und in der Höhe begrenzt sein. (dpa/jW)
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