Aus: Ausgabe vom 19.08.2014, Seite 9 / Kapital & Arbeit
EU-Kommission will Obstbauern helfen
Brüssel. Nach den russischen Reaktionen auf Sanktionen der EU und der USA hat die Europäische Kommission am Montag angekündigt, die vom Einfuhrverbot von Agrarerzeugnissen betroffenen Bauern zu unterstützen. Erzeuger von knapp 20 leicht verderblichen Obst- und Gemüsesorten können EU-Hilfe beantragen. Die Behörde hatte die Stützungsmaßnahmen vergangene Woche angekündigt. Geplant sind Aufkäufe und Entschädigungen für vorzeitige Ernte oder Ernteverzicht. Landwirte können ab diesem Montag auch rückwirkend Unterstützung beantragen. Die Vorkehrungen gelten bis Ende November, die EU- Kommission geht von Kosten in Höhe von 125 Millionen Euro aus.
Die Hilfe gilt für Erzeuger von Tomaten, Möhren, Weißkohl, Paprika, Blumenkohl, Gewürz- und Salatgurken, Pilze, Äpfel, Birnen, Trauben zum Verzehr, Kiwis und rote Früchte – letzteres ist ein Sammelbegriff für sieben Beerensorten. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos teilte mit: »Alle Bauern, die die betroffenen Produkte anbauen – egal ob in Erzeugerorganisationen oder nicht – kommen für diese Marktstützungsmaßnahmen infrage, wenn sie das für nötig halten.«
(dpa/jW)
Die Hilfe gilt für Erzeuger von Tomaten, Möhren, Weißkohl, Paprika, Blumenkohl, Gewürz- und Salatgurken, Pilze, Äpfel, Birnen, Trauben zum Verzehr, Kiwis und rote Früchte – letzteres ist ein Sammelbegriff für sieben Beerensorten. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos teilte mit: »Alle Bauern, die die betroffenen Produkte anbauen – egal ob in Erzeugerorganisationen oder nicht – kommen für diese Marktstützungsmaßnahmen infrage, wenn sie das für nötig halten.«
(dpa/jW)
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