Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.08.2014, Seite 2 / Inland

Fehlerhafte Hartz-IV-Entscheidungen

Nürnberg. Etwa fünf Prozent der Hartz-IV-Bescheide sind fehlerhaft. Das haben Kontrolleure der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei einer größeren Stichprobe festgestellt. Sie hatten knapp 35000 Einzelentscheidungen in 42 Jobcentern begutachtet. Dabei fiel auf, daß andere Sozialleistungen falsch angerechnet oder Versicherungsbeiträge nicht korrekt berücksichtigt wurden. Besonders hoch war die Fehlerquote bei der Bewilligung von »Ein-Euro-Jobs«. Insgesamt wurden nur in vier der 42 Jobcenter die Anforderungen der BA voll erfüllt.

(dpa/jW)