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Aus: Ausgabe vom 22.08.2014, Seite 15 / Feminismus

Eckpunkte des Prostitutionsgesetzes

Berlin. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will mit der Reform des Prostitutionsgesetzes überzogenen Mieten für Bordellzimmer einen Riegel vorschieben. In den seit Montag AFP vorliegenden Eckpunkten des Ministeriums für das geplante Gesetz soll es Auflagen für die behördliche Erlaubnis eines Bordellbetriebes geben. Demnach soll der Bordellbetreiber vor Erhalt der Genehmigung einen Nachweis führen müssen, daß die mit den Prostituierten zu schließenden Verträge für Zimmer nicht überhöht sind. Bislang gilt es als Problem, daß Prostituierte durch Wuchermieten für die Zimmer in Bordellen in die Abhängigkeit von Zuhältern geraten können. Anders als von CDU/CSU gefordert, sehen die Eckpunkte der Ministerin keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen bei Prostituierten vor. Familienpolitiker der Koalitionsparteien hatten sich in der vergangenen Woche in weiten Teilen auf das Prostitutionsgesetz verständigt. Die Neuregelung soll spätestens am 1. Juni kommenden Jahres in Kraft treten. (AFP/jW)

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