Aus: Ausgabe vom 30.08.2014, Seite 2 / Inland
Edathy scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Karlsruhe. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie gescheitert. Für die Durchsuchung seiner Wohnungen und Büros habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben, befand das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter stellten zwar fest, daß der Durchsuchungsbeschluß Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt habe. Edathys Beschwerde dagegen wiesen sie aber als unzulässig zurück – er hätte in dieser Sache zunächst den üblichen Rechtsweg beschreiten und Klage beim zuständigen Gericht einreichen müssen. (dpa/jW)
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