Aus: Ausgabe vom 03.09.2014, Seite 15 / Antifaschismus
Blogsport erhält teilweise Recht
Essen. Das Landgericht Essen hat über die Klage des »Pro NRW«-Politikers Kevin Hauer gegen den linken Internetdienst Blogsport entschieden (jW berichtete). Das Gericht wog dabei die Persönlichkeitsrechte des Klägers mit dem Recht auf Pressefreiheit ab und befand, daß die Veröffentlichung eines Fotos zulässig, die eines anderen aber unstatthaft gewesen sei. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gleichermaßen auf Kläger und Beklagte verteilt – jeweils 1500 Euro.
Hintergrund ist eine Klage des stellvertretenden Vorsitzenden der extrem rechten Partei »Pro NRW« gegen Blogsport. Der Provider hätte sich geweigert, zwei auf Blogs veröffentlichte Fotos entfernen zu lassen. Darauf posierte Hauer zum einen mit einem großformatigen Hitlerbild, auf dem anderen ist er mit emporgerecktem Arm zu sehen. Erstes sei als politische Aussage von »erheblichem öffentlichem Interesse«, entschied das Gericht. Das zweite Foto verletze hingegen aufgrund des Eindringens in die persönliche Sphäre Hauers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (jW)
Hintergrund ist eine Klage des stellvertretenden Vorsitzenden der extrem rechten Partei »Pro NRW« gegen Blogsport. Der Provider hätte sich geweigert, zwei auf Blogs veröffentlichte Fotos entfernen zu lassen. Darauf posierte Hauer zum einen mit einem großformatigen Hitlerbild, auf dem anderen ist er mit emporgerecktem Arm zu sehen. Erstes sei als politische Aussage von »erheblichem öffentlichem Interesse«, entschied das Gericht. Das zweite Foto verletze hingegen aufgrund des Eindringens in die persönliche Sphäre Hauers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (jW)
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