Justizerfolg für Brandstifter
Berlin: Verwaltungsgericht bestätigte Demonstrationsverbot am 1. Mai
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für den Abend des 1. Mai angemeldeten Demonstration in Berlin- Kreuzberg am Freitag nachmittag bestätigt. Eine Justizsprecherin nannte als Begründung, daß »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit« durch die Demonstration zu befürchten seien. Eine Sprecherin der »Antifaschistischen Aktion Berlin« (AAB) kündigte gegenüber jW an, daß man in die Berufung beim Ober...
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