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Aus: Ausgabe vom 01.10.2014, Seite 16 / Sport

Fußball-Randspalte

Für Kim Jong-un

Inchon. Nordkoreas Frauenfußballnationalmannschaft hat im südkoreanischen Inchon das Halbfinale der Asien-Spiele gegen die Gastgeberinnen gewonnen. Die eingewechselte Ho Un Byol erzielte im Munhak-Stadion in der 93. Minute den Siegtreffer zum 2:1 (1:1). Damit haben die Nordkoreanerinnen alle fünf Derbys gewonnen. Im Finale treffen sie heute auf die Japanerinnen, die sich im Semifinale mit 3:0 gegen Vietnam durchsetzten.

(dpa/jW)

Mit Freude

Nürnberg. Der 1. FC Nürnberg hat das Montagspiel der 2. Bundesliga gegen den 1. FC Kaiserslautern mit 3:2 gewonnen. Daniel Candeias und Doppeltorschütze Alessandro Schöpf brachten den Club 3:0 in Führung. Die Lauterer kamen durch Alexander Ring und Chris Löwe noch zum Anschluß. Valerien Ismael, Trainer der Clubberer, fand »wichtig, daß wir mit Freude in die Partie gegangen sind«.

(dpa/jW)

Dritte Amtszeit

Graz. Franco Foda kehrt auf die Trainerbank des österreichischen Erstligisten Sturm Graz zurück. Dies bestätige der Verein am Dienstag auf seiner Internetseite. Für den 48jährigen Foda, in Mainz geboren und zuletzt beim 1. FC Kaiserslautern tätig, ist es bereits die dritte Amtszeit in Graz. Der zweimalige deutsche Nationalspieler tritt die Nachfolge von Darko Milanic an, der zu Leeds United gewechselt war.


(sid/jW)

Addo in Accra

Accra. Der frühere Bundesligaprofi Otto Addo ist Kandidat für den Posten des ghanaischen Nationaltrainers. Er sei gefragt worden, ob er sich das vorstellen könne, erklärte der U19-Coach des Hamburger SV der Hamburger Morgenpost. Addo war bei der WM in Brasilien für Ghanas Verband als Berater tätig. Nach dem Vorrundenaus der Black Stars mit einem Remis und zwei Niederlagen war Trainer Kwesi Appiah entlassen worden.

(dpa/jW)

Schiris am Markt

Neustadt. Weil Fußballschiedsrichter »nicht unternehmerisch am Markt tätig« seien, müßten sie keine Gewerbesteuer zahlen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Die Unparteiischen könnten ihre Aufwandsentschädigungen nicht individuell aushandeln oder durch Preisnachlässe und Werbung den Erfolg ihrer Tätigkeit beeinflussen, hieß es zur Begründung. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Damit landet der Fall vor dem Bundesfinanzhof.

(dpa/jW)

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