Der Kampf geht weiter
GRH und Solidaritätskomitee für die Opfer politischer Verfolgung in der BRD berieten Lage nach dem Urteil von Strasbourg
Peter Rau»Laßt alle Hoffnung fahren!« Auf diesen drastischen Nenner brachte Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff die beabsichtigte Wirkung des Urteils von Strasbourg, mit dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 22. März des Jahres die Beschwerden dreier früherer DDR-Repräsentanten und eines Grenzsoldaten gegen ihre durch höchste BRD-Gerichte bestätigte Verurteilung im Zusammenhang mit Todesopfern an der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten zurückgewiesen hatte.
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