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08.08.2001 / Feuilleton

Leserbriefe

Schwule und Lesben von Amt verwaltet

Zur »Homo-Ehe«

(...) Bei Schwulen und Lesben wird nicht nur vorgeschlagen, da wird von Amts wegen verfügt, daß sie sich im Landesverwaltungsamt eintragen lassen müssen. Sind ja schließlich anders, die Jungs oder Mädels. Die hauen vielleicht nicht mal ihren Partner, oder betrügen ihn?! Und gewissermaßen als Einstimmung, was ihnen in diesem »Rechtsstaat« noch passieren kann, dürfen sie ihre Ehe dort amtlich machen, wo seinerzeit die NS-Gauleitung in Weimar die Deportat...

Artikel-Länge: 3605 Zeichen

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