Kein gnadenloser Freispruch
BGH verweist den Fall des Richters Schill nach Hamburg zurück. jW-Bericht
Die Verurteilung des rechtspopulistischen Hamburger Amtsrichters Ronald Barnabas Schill wegen Rechtsbeugung ist aufgehoben. Die Fünfte Strafkammer der Bundesgerichtshofes in Leipzig verkündete am Dienstag nachmittag ihren entsprechenden Beschluß und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Hamburg mit der Begründung zurück, die Beweiswürdigung des vorherigen Urteils halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
Das höchste deutsch...
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