Kommunale Jobcenter bleiben die Ausnahme
Karlsruhe. Hartz-IV-Empfänger werden auch in Zukunft hauptsächlich von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen gemeinsam betreut. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter wiesen eine Klage von 15 Landkreisen und der Stadt Leverkusen größtenteils ab. Damit wollten sich die Kläger vor allem die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ohne BA-Beteiligung erstreiten. Die Richter sehen in ihrem Urteil vom Dienstag mit der geltenden Rechtslage grundsätzlich kein Verfassungsrecht verletzt. Demzufolge muss es kein neues Zulassungsverfahren für kommunale Jobcenter geben. Die bundesweit 440 Jobcenter werden also weiter hauptsächlich von Arbeitsagenturen und Kommunen betrieben. Eine Ausnahme bilden die 108 kommunalen Jobcenter, in denen Landkreise und Städte Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen. Die meisten der Kläger wollten das auch, weil sie sich davon eine effektivere Vermittlung der Betroffenen versprachen. Sie hatten sich 2011 beworben, wurden aber nicht ausgewählt, weil es wesentlich mehr Bewerber als Plätze gab. Sie sahen sich dadurch in ihren kommunalen Rechten verletzt und klagten in Karlsruhe. Der Gesetzgeber sei 2011 durchaus berechtigt gewesen, die Zahl der kommunalen Jobcenter festzulegen, urteilten die Richter. Sie kritisierten aber, dass es anschließend bei der Auswahl der kommunalen Jobcenter nicht ganz gerecht zugegangen sei. (dpa/jW)
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