Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 16.10.2014, Seite 5 / Inland

Blockadeaktion: Verfahren eingestellt

Berlin. Am Mittwoch hat das Berliner Amtsgericht ein Verfahren gegen vier Antifaschisten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung eingestellt. Sie müssen Geldbußen von je 300 Euro beziehungsweise 400 Euro an das Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin zahlen. Die vier Männer nahmen am 1. Mai 2013 an der Blockade gegen einen NPD-Aufmarsch teil. Mit einem Kleintransporter hatten sie eine Pyramide aus Beton, an die sie sich selbst ketteten, auf der Demonstrationsroute plazieren können. Eine Polizeiabsperrung war dabei überwunden worden. Für die Staatsschutzabteilung der Polizei und die Staatsanwaltschaft, die anfangs auf »versuchten Totschlag« plädieren wollte, bedeutet der Richterspruch eine Niederlage. »Die moralische Legitimation des Engagements gegen Nazis ist hier bestätigt worden«, erklärte einer der Angeklagten. (jW)