Polen legt Einspruch in Strasbourg ein
Warschau. Die polnische Regierung hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg Einspruch gegen ein Urteil zu geheimen CIA-Gefängnissen in ihrem Land eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Warschauer Außenministeriums am Freitag mit. Über die Begründung des Einspruchs gab es keine Angaben. Es sei Sache des Gerichts, darüber zu informieren, hieß es. In dem Urteil vom Juli hatten die Richter in Strasbourg Polen für die Misshandlungen zweier Terrorverdächtiger mitverantwortlich gemacht. Polen soll jedem der Männer 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Nach Auffassung des Gerichtes hatte Polen die Folter der Gefangenen ermöglicht, indem es dem US-Geheimdienst CIA im Jahr 2002 erlaubte, auf einem ehemaligen Militärstützpunkt in Nordostpolen ein geheimes Gefängnis zu betreiben. Warschau bestreitet bis heute die Existenz von CIA-Gefängnissen und hat eigene Ermittlungen lange verschleppen lassen. (dpa/jW)
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