Qualmverbot auch im Raucherclub
Karlsruhe. Ein Rauchverbot gilt auch für Rauchervereine und deren öffentliche Veranstaltungen. Es verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss (1 BvR 3017/11). Wenn eine Tätigkeit - hier das Rauchen - nicht grundgesetzlich geschützt sei, ändere auch die Gründung eines Vereins daran nichts, heißt es. Im vorliegenden Fall hatte angesichts des in Bayern geltenden Rauchverbots eine Shisha-Bar einen Verein zur »Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur« gegründet. In die Bar dürfen nur Mitglieder ab 20 Jahren. Das Amtsgericht München verurteilte die Betreiber im Mai 2011 wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot zu 750 Euro Geldbuße. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. (dpa/jW)
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