Aus: Ausgabe vom 05.11.2014, Seite 7 / Ausland
Strasbourg: Urteil gegen Abschiebung
Strasbourg. Eine afghanische Familie darf nicht einfach aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die Kinder eine ihrem Alter angemessene Betreuung erhalten und die Familie gemeinsam untergebracht werden müsse. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es in einer Mitteilung. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Streik gegen Rechtsregierung
vom 05.11.2014 -
Rumänien bleibt neoliberal
vom 05.11.2014 -
»Ghaddafi zu stürzen, war ein schwerer Fehler«
vom 05.11.2014 -
Freiheitsdrang verboten
vom 05.11.2014 -
Viertel gemeinsam aufbauen
vom 05.11.2014