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Aus: Ausgabe vom 07.11.2014, Seite 5 / Inland

89jähriger muss seine Wohnung räumen

Düsseldorf. Ein schwerbehinderter 89jähriger muss in Düsseldorf seine Wohnung nach 50 Jahren wegen Mietrückstands räumen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden und keine Revision zugelassen. Der Rentner hatte bereits in erster Instanz verloren. Er habe im Lauf der Jahre die Miete so sehr gemindert, dass der Rückstand weit mehr als zwei Monatsmieten ausmache, erklärte der Richter (Az.: 21 S 48/14). Das rechtfertige die fristlose Kündigung. Der Rentner hatte vergeblich argumentiert, dass die Mietminderung berechtigt gewesen sei. (dpa/jW)