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Aus: Ausgabe vom 08.11.2014, Seite 2 / Inland

Flüchtlinge haben Nutzungsrecht

Berlin. Die von Flüchtlingen besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg darf bis auf weiteres nicht geräumt werden. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am Freitag mittag beschlossen, berichtete der Tagesspiegel auf seiner Internetseite. In der Begründung heißt es, es müsse noch geklärt werden, ob die Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an den Räumen der Schule hätten. Nach Auskunft des stellvertretenden Sprechers des Verwaltungsgerichts Kai-Christian Samel könne »das auch mehrere Wochen dauern«. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts hatten die Flüchtlinge ein seit der Einigung vom Juli 2014 bestehendes Nutzungsrecht zumindest für die Räume im 3. Obergeschoss glaubhaft gemacht. (jW)

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